Alkohol an Bord

Alkohol an Bord der Hurtigruten und Havila Schiffe

Der Alkohol – Ausschank:

  • Alle Schiffe sind im Besitz einer Ausschankkonzession, darüber hinaus gibt es kaum Preisunterschiede zwischen den Reedereien.
  • Bitte beachten Sie, dass Spirituosenpreise in Norwegen und damit auch an Bord allgemein höher sind, als in Deutschland. So liegen die Preise für ein Glas Bier (0,4l) bei ca 8 €, ein Glas Wein (0,1l) bei ca. 12 €, ein kleiner, exakt abgemessener 0,02l Schnaps bei ca. 12 €.

Die Alkohol – Vorschrift:

  • Auf den Schiffen dürfen max. zwei Flaschen Alkohol pro Person (max. 1,5 l Wein oder Spirituosen) mit an Bord gebracht werden. Dabe ist zu beachten, dass das beim Check-In an der Rezeption registriert werden muss. Alle weiteren Alkoholika werden an Bord verwahrt und am Ende der Reise wieder ausgehändigt. Dazu ein Hinweis: Diese Regelung gibt es zwar, geprüft wurde jedoch noch nie!

Verzehr von mitgebrachtem Alkohol:

  • Offiziell gilt, dass der Verzehr in Norwegen -und damit auch an Bord- der Verzehr in der Öffentlichkeit von mitgebrachtem Alkohol untersagt ist. Sollte man dennoch einen mitgebrachten Wein, oder ein Bier an Bord trinken wollen, so empfehlen wir vor Genuss den Alkohol in ein undurchsichtiges Behältnis zu füllen. Auf dem Außendeck kann man dann zu dem Bierchen auch noch die Landschaft in vollen Zügen genießen!

Einfuhr von Alkohol nach Norwegen

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich, wobei es zu beachten gilt: pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozent:

  1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent, bis höchstens 60 Volumenprozent Alkohol, 1 1/2 Liter. Andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein), oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).
oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder 1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent.
oder 5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent, oder Bier bis 5%.
  Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol dürfen nicht eingeführt werden! Das fällt unter das norwegische Drogenschutzgesetz.

Alkohol am Steuer

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Norwegen (und auch in anderen skandinavischen Ländern) alles andere eine gute Idee und kein Kavaliersdelikt. Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird mit Entzug der Fahrerlaubnis, sehr hohem Bußgeld und evtl. einer Freiheitsstrafe geahndet. Darüber hinaus kann man innerhalb des Landes mit einem zeitweiligen Fahrverbot belegt werden. Bei fahren unter Alkohol-Einfluss ist auch der zeitweilige Entzug des Fahrzeuges möglich. Auch eine Kombination mehrerer Strafarten ist möglich. Die Promillegrenze beim Alkohol liegt bei 0,0.